Immer wieder wird an uns das Ersuchen herangetragen, Nester von Insekten zu entfernen. (Wild)Bienen, Hummeln, Wespen und Hornissen sind aber durchaus nützliche und friedliche Insekten. Im Niederösterreichischen Naturschutzgesetz ist verankert, dass freilebende Tiere (wie auch Wespen und Hornissen) samt all ihren Entwicklungsformen nicht mutwillig gestört, verfolgt, gefangen, verletzt, getötet, verwahrt oder entnommen werden dürfen. Auch der Lebensraum freilebender Tiere, ihre Nist- und Brutstätten sind von menschlichen Eingriffen möglichst unbeeinträchtigt zu belassen. Ein Wespennest zu entfernen, ist jedenfalls nicht unbedingt notwendig. Spätestens, wenn die Tage im Herbst kälter werden, stirbt das Volk ab. In Ausnahmefällen – wenn sich Nester in Einrichtungen wie z. B. Kindergärten, Pflegeheimen oder auf Kinderspielplätzen befinden – ist möglicherweise eine Umsiedlung notwendig, die allerdings von einer Fachkraft vorgenommen werden soll. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass die Freiwillige Feuerwehr Bad Erlach keine derartigen Einsätze, außer aus den oben genannten Gründen übernehmen kann!
2024-08-21